Schwer verletzte Radfahrerin ist inzwischen verstorben
Staatsanwaltschaft prüft Ereignisse in Oranienbaum
ORANIENBAUM. Ein juristisches Nachspiel hat der Unfall am Nachmittag des 5. April in Oranienbaum, bei dem eine Radfahrerin schwer verletzt wurde. Aufgrund des Umstands, dass die 82 Jahre alte Frau inzwischen verstorben ist, prüft die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau nach dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen den Vorfall. „Es gibt ein dazu eingeleitetes Verfahren. Aber unsere Ermittlungen sind noch voll am Laufen. Wir sind noch nicht so weit, präzise Auskünfte geben zu können“, sagte Behördensprecher Frank Pieper.
Die Akten gelangten Anfang Mai zur Anklagebehörde. Gegenwärtig laute der Vorwurf auf Straßenverkehrsgefährdung, so der Staatsanwalt. Es werde jedoch untersucht, ob zwischen dem Unfall und dem Tod der Frau „ein kausaler Zusammenhang“ bestehe. Dann käme eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Frage. Eine solche Tat wird laut Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Die Frau war an dem Aprilnachmittag um 15.05 Uhr mit einem VW zusammengestoßen.
Nach den eigenen Angaben des 32-jährigen Fahrers war er in Oranienbaum auf der Leopoldstraße, aus Richtung Dessauer Straße kommend, in Richtung Marienstraße unterwegs. Plötzlich habe er die rechte Fahrbahnseite in Richtung Busbahnhof verlassen, wo er mit der betagten Radfahrerin zusammenprallte. „Die Frau kam in der Folge zu Fall und verletzte sich schwer. Sie wurde von Ersthelfern bis zum Eintreffen der Rettungskräfte versorgt, welche sie in ein Dessauer Krankenhaus brachten“, hieß es in der Pressemitteilung der Polizei.
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